1.Allgemeine Geschäftsbedingungen Stand 20.09.2024
1.1 Anwendungsbereich
Die vorliegenden AGB bilden einen integrierenden Bestandteil, des zwischen den Parteien vereinbarten Werkvertrages oder Auftrages. Die nachstehenden Bedingungen sind verbindlich, wenn sie in der Offerte oder in der Auftragsbestätigung als anwendbar erklärt werden. Weitere oder anderslautende Bedingungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Lieferanten. Es gelten die SIA Normen SIA118/380 und SIA118 soweit deren Bestimmungen nicht in Wiederspruch mit den vorliegenden AGB stehen.
1.2 Offerte
Offerten der Firma Käser Bau und Haustechnik sind, wenn nicht ausdrücklich anders vermerkt, während drei Monaten gültig. Offensichtliche Fehler in der Preisberechnung von Offerten können nachträglich verrechnet werden. Alle Unterlagen wie Zeichnungen, Beschreibungen und Muster usw. bleiben geistiges Eigentum der Firma Käser Bau und Haustechnik und dürfen ohne dessen Zustimmung weder vervielfältigt, kopiert, noch Dritten mitgeteilt oder sonst wie zugänglich gemacht werden.
1.3 Kostenvoranschlag
Der Kostenvoranschlag beinhaltet eine grobe Auflistung der geplanten Aufwände. Die Arbeiten werden nach effektivem Aufwand durchgeführt und transparent rapportiert und in Rechnung gestellt.
Kostenvoranschläge der Firma Käser Bau und Haustechnik sind, wenn nicht ausdrücklich anders vermerkt, während drei Monaten gültig. Offensichtliche Fehler in der Preisberechnung vom Kostenvoranschlag können nachträglich verrechnet werden. Alle Unterlagen wie Zeichnungen, Beschreibungen und Muster usw. bleiben geistiges Eigentum der Firma Käser Bau und Haustechnik und dürfen ohne dessen Zustimmung weder vervielfältigt, kopiert, noch Dritten mitgeteilt oder sonst wie zugänglich gemacht werden.
1.4 Vertragsabschluss
Der Werkvertrag gilt als abgeschlossen, wenn der Kunde die Annahme schriftlich oder mündlich bestätigt hat.
Auf bestimmte Vertrags-Positionen gewährte Rabatte sind das Ergebnis einer individuellen Kalkulation. Als solche sind die
konkreten Rabatte an die im Vertrag vereinbarten Mengen und Apparate bzw. Materialien gebunden.
Die Käser Bau und Haustechnik bleibt frei in der Wahl ihrer Subunternehmer und Lieferanten. Material, Apparate und Fabrikate werden im Rahmen gleicher Qualität, Funktion und Leistung geliefert.
Wird ausdrücklich ein Pauschalpreis ausgehandelt und unmissverständlich als solcher bezeichnet, sind keine weiteren Abzüge mehr möglich. Mehrpreise werden auf derselben Kalkulationsbasis wie die Hauptofferte erstellt.
Regierarbeiten werden nach den aktuell gültigen Tarifen des geltenden Tarifs wie Absatz 2 ersichtlich abgerechnet. Allfällige Rabatte gelten nicht auf Regiearbeiten.
Die Firma Käser Bau und Haustechnik hat Anspruch auf monatliche Abschlagszahlungen. Vor Baubeginn werden vom Gesamtbetrag des Kostenvoranschlages 30% Akonto in Rechnung gestellt. Ausser den Anschaffungskosten von Material übersteigen die 30%. In diesem Fall wird das Material Brutto Akonto in Rechnung gestellt.
Sofern nicht anders vereinbart sind Rechnungen und Abschlagszahlungen innert 30 Tagen netto zu bezahlen. Die Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Firma Käser Bau und Haustechnik.
1.5 Materialpreise
Materialpreise können jederzeit bei unseren Lieferanten ändern. Daher behalten wir uns das Recht vor Materialpreise nachträglich anzupassen.
1.6 Lieferverzögerungen
Wir bemühen uns die Arbeiten termingerecht durchzuführen. Doch bei Unvorhersehbarem wie Lieferengpässe, Notfällen Dritter oder bei nicht termingerechter Übergabe des Bauplatzes, nehmen wir uns das Recht vor, den Abgabetermin jederzeit zu verschieben.
Konventionalstrafen werden nicht akzeptiert.
1.7 Zahlungsbedingungen
Skonto:
Bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum gewährt die Firma Käser Bau und Haustechnik 2% Skonto.
Bei Abzug des Skontos nach den 10 Tagen wird der Skonto nachträglich und mit einer Bearbeitungsgebühr von 20 CHF in Rechnung gestellt. Verzögerungen Dritter oder Abwesenheit werden nicht berücksichtigt.
Zahlungsfrist:
Alle Rechnungen müssen innerhalb 30 Tagen beglichen werden.
Mahnverfahren:
1. Mahnung nach 30 Tagen
2. Mahnung nach 40 Tagen inkl. Mahngebühr von 50 CHF.
Falls nach 50 Tagen keine Zahlung erfolgt, werden wir das rechtliche Inkasso einleiten. Betreibungsgebühren und Inkassokosten sowie Verzugszins nach Art: 104 OR. werden dem Schuldner belastet.
1.8 Rechnung
Bei fehlerhaften Rechnungen muss dies innert 20 Tagen mündlich oder schriftlich gemeldet werden. Bei Überschreiten des 10. Tages entfällt der Skonto.
Nach 20 Tagen entfällt das Einsprache Recht und die Rechnung gilt als anerkannt.
1.9 Mängel
Mängel müssen unverzüglich gemeldet werden. Diese werden mit dem Kunden besprochen und durch die Firma Käser Bau und Haustechnik beseitigt, wenn Sie die SIA Toleranzen überschreitet.
Das Rückhalten einer Zahlung ist nicht gestattet. Die Firma Käser Bau und Haustechnik nimmt sich das Recht vor, die Mängel erst zu beseitigen, wenn keine Schuld gegenüber der Firma Käser Bau und Haustechnik besteht.
1.10 Garantie
Die zwei Jahre Garantiefrist beginnen mit der Abnahme des Werkes resp. mit der Übergabe der Schlussrechnung. Die Garantie erstreckt sich ausschliesslich auf Fabrikationsfehler/ Montagefehler oder Defekte die bei normalem Betrieb, unter Ausschluss normaler Abnützung während der Garantiezeit auftreten. Schadenersatz und Regressansprüche sind von der Garantie ausgeschlossen.
Produkte die nicht von der Firma Käser Bau und Haustechnik an die Bauherrschaft verkauft wurden, ist von jeglicher Garantieleistung ausgeschlossen.
Ein Garantie Anspruch ist erst geltend, wenn keine Schuld gegenüber der Firma Käser Bau und Haustechnik besteht.
1.11 Haftung
Produkte die nicht von der Firma Käser Bau und Haustechnik an die Bauherrschaft verkauft wurden, ist von jeglicher Haftung ausgeschlossen.
Die Firma Käser Bau und Haustechnik haftet nur für Sach- und Personenschäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit entstanden sind. Des Weiteren haftet die Firma Käser Bau und Haustechnik nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Schäden aus Ansprüchen Dritter sowie andere Folgeschäden. Schliesslich haftet die Gesellschaft auch nicht für Schäden entstanden aufgrund höherer Gewalt wie z.B. Naturkatastrophen, Streik, Aussperrung, Unruhen, Ein- und Ausfuhrverbote, Terrorakte, Pandemie, Energie- und Rohstoffmängel etc.
1.12 Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht
Gerichtsstand ist CH-3600 Thun. Das Rechtsverhältnis untersteht schweizerischem Recht.
2.Tarife
2.1 Tarife Haustechnik
Sanitär, Heizung, Lüftung SFr. pro Stunde
Normal Tarif 95
Service Tarif bis 5 Stunden 110
Zuschläge ab 19.00 Uhr und Samstage 110 + 50% Zuschlag
Zuschläge ab 22.00 Uhr, Sonn- und Feiertage 110 + 100% Zuschlag
2.2 Tarife Bau
Innenausbau umgebungsarbeiten etc. SFr. pro Stunde
Normal Tarif 90
Service Tarif bis 5 Stunden 105
Zuschläge ab 19.00 Uhr und Samstage 110 + 50% Zuschlag
Zuschläge ab 22.00 Uhr, Sonn- und Feiertage 110 + 100% Zuschlag
2.3 Fahrzeug und Reise Spesen
Die Fahrtzeit für anreise wie die Lieferrung und von Materialen und Werkzeug werden verrechnet. Nach dem Geltenden Stunden Tarif.
Tarif Fahrzeugpauschale SFr.
Bis 10 Km 20
Bis 15 Km 25
Bis 20 Km 30
Bis 25 Km 35
Bis 30 Km 40
Bis 35 Km 45
Bis 40 Km 50
Bis 45 Km 55
Bis 50 Km 60
Nutzung Absenkanhänger pro Tag 25
Wiederholdende Lieferfahrten wie Beispiels Lieferrung von Kies oder abführen von Aushub werden effektiv mit 1.8 SFR/ Km verrechnet.
2.4 Werkzeug Tarif
Alle Preise Exklusive ausführungsarbeiten
SFr. Zusatz
Rohrgefrierapparat 60
Geberit Schweissmaschine pro Tag 45
Spülkompressor für Fussbodenheizung 100
Spülgerät Solar/Sonde/Chemische Entkalkung 80
Notheizung bis 22.5 KW/h pro Tag 35
Notheizung bis 22.5 KW/h pro Woche 200
Notboiler 80 Liter 2.5 KW/h pro Tag 15
Notboiler 80 Liter 2.5 KW/h pro Woche 80
Bodenschleifmaschine 250 Pro Tag 220 A
Bodenschleifmaschine 250 mehr Tägig 180 A
Fussbodenheizungs-fräse erster Tag 260 A
Fussbodenheizungs-fräse mehr Tägig 200 A
Staubsauger Gross 400 m3/h erster Tag 120
Staubsauger Gross 400 m3/h mehr Tägig 90
Parker frässe pro Meter 10 A
Nutfrässe -35mm pro Meter 4 A/C
Betonschleifer 1250 Watt pro Stunde 25 A/C
Spitzhammer 2500 Watt pro Stunde 15
Spitzhammer 750 Watt pro Stunde 7
Exzenter Schleifmaschine pro Stunde 7 B/C
Deckenschleifer 250 pro Stunde 12 B/C
Zusätzliche Kosten
A= Verschliffene Schleif & Frass mittel inbegriffen. Defekte, zerbrochene Schleifmittel werden separat verrechnet.
B= Schleifmittel werden separat verrechnet.
C= Inkl. Absaugmobil
Kernbohrung Beton 20- 79mm pro cm 1
Kernbohrung Beton 80–119mm pro cm 2
Kernbohrung Beton 120–159mm pro cm 3
Kernbohrung Beton 160–199mm pro cm 4
Kernbohrung Beton 200- 250mm pro cm 6
Kernbohrung KS&BS 20- 80mm pro cm 0.50
Kernbohrung KS&BS 80–119mm pro cm 1.5
Kernbohrung KS&BS 120–159mm pro cm 2.5
Kernbohrung KS&BS 160–199mm pro cm 3
Kernbohrung KS&BS 200- 250mm pro cm 4
2.5 Entsorgung Tarif
Unverbindlich sind abhängig vom Abnehmer können jederzeit ändern
Sfr pro Kg oder Einheit
Kehricht Brennbar 0.38
Inert 0.23
Holz A2 0.20
Boiler Geschäumt -100 L 50
Boiler Geschäumt -300 L 75
Heizkessel Isoliert 40
Sondermüll auf anfrage
Miete von Mulden & Entsorgung’s Boxen Sfr pro Woche
Box 0.5-1.0 m3 pro Woche 10
Box 2.5 m3 15
Stand 20.09.2024